
Auftrags- und Vertragsgrundlagen
Vertragsarten, gesetzliche Grundlagen, GAV Personalverleih und AGB der Peko AG für Unternehmen im Personalverleih, in der Personalvermittlung und im Projektgeschäft.
Diese Seite richtet sich an Unternehmen, die mit uns zusammenarbeiten. Sie zeigt, welche Vertragsarten wir anbieten, welche gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Regeln gelten und wie Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.
Unsere Vertragsarten
Personalverleih
Beim Personalverleih bleiben die Mitarbeitenden bei der Peko AG angestellt und arbeiten in Ihrem Betrieb. Wir tragen die Arbeitgeberpflichten: Lohn, Sozialversicherungen, Lohnfortzahlung und Versicherungsschutz. Sie erteilen die fachlichen Weisungen und tragen die Verantwortung für die Arbeitssicherheit am Einsatzort. Abgerechnet wird nach geleisteten Stunden.
Personalvermittlung
Bei der Personalvermittlung suchen und prüfen wir Kandidatinnen und Kandidaten für eine Festanstellung in Ihrem Unternehmen. Der Arbeitsvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und der Person zustande. Unsere Leistung wird mit einem einmaligen Vermittlungshonorar abgegolten.
Projekt- und Werkverträge
Im Projektgeschäft übernehmen wir eine definierte Leistung mit vereinbartem Ergebnis, Termin und Preis. Die Führung des Teams und die Verantwortung für das Resultat liegen bei uns. Diese Form kommt vor allem bei Revisionen, Montagen und Bahntechnikprojekten zum Einsatz.
Gesetzliche Grundlagen
Personalverleih und Personalvermittlung sind in der Schweiz bewilligungspflichtig und im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) sowie in der zugehörigen Verordnung (AVV) geregelt. Die Peko AG verfügt über die kantonale und die eidgenössische Bewilligung für beide Tätigkeiten, jeweils für die Tätigkeit in der Schweiz und grenzüberschreitend.
Ergänzend gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts zum Arbeits-, Auftrags- und Werkvertragsrecht.
GAV Personalverleih
Für unsere verliehenen Mitarbeitenden gilt der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Er ist seit 2012 in Kraft und allgemeinverbindlich erklärt. Er übernimmt die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten sowie einzelner weiterer Gesamtarbeitsverträge und regelt damit verbindliche Mindeststandards für die Temporärarbeit in der Schweiz.
Für Sie als Einsatzbetrieb bedeutet das: Die für Ihre Branche geltenden Lohn- und Arbeitszeitvorgaben werden über den GAV Personalverleih auf die eingesetzten Mitarbeitenden angewendet.
Der vollständige GAV Personalverleih ist öffentlich einsehbar.
Welches Dokument gilt wann
In der Regel gilt folgende Rangfolge:
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Zwingende gesetzliche Bestimmungen und der allgemeinverbindlich erklärte GAV Personalverleih
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Der individuelle Einzel- oder Rahmenvertrag
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Die dispositiven gesetzlichen Bestimmungen
Zwingende gesetzliche und allgemeinverbindliche gesamtarbeitsvertragliche Vorschriften gehen abweichenden Vereinbarungen in jedem Fall vor.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten je nach Leistung mit unterschiedlichen AGB. Die für Ihren Auftrag geltende Fassung legen wir jedem Angebot und jedem Vertrag bei – vor der Unterzeichnung, ohne dass Sie danach fragen müssen. So ist immer eindeutig, welche Version Bestandteil Ihres Vertrags ist.
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