Vaterschaftsurlaub

Die Gesetzesänderung gilt voraussichtlich ab dem 01.01.21. Alle Väter von Kindern, die nach dem 31.12.20 geboren werden, erhalten Vaterschaftsurlaub.

Wichtig ist zu beachten, dass es für alle „rechtlichen“ Väter gilt (durch Eheschliessung mit der Mutter, durch Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Gerichtsurteil).

Bei einem 100% Pensum hat ein Vater Anspruch auf 10 Tage. Zu beziehen sind diese in den ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes.
ACHTUNG: Die Urlaubstage können nicht nachgeholt werden — nach 6 Monaten verfallen alle nicht bezogenen Tage!

Weitere Fragen und Antworten findet Ihr unter:
https://www.vaterschaftsurlaub.ch

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